Interne Kennung der Immobilie: 26-ON-51

5 Bauplätze im Paket mit vorliegender Baugenehmigung am Fuße des Betzenbergs

Grundstück | 67663 Kaiserslautern

550.000 €
Kaufpreis der Immobilie
Wohnen
Objekttyp
1.476 m²
Grundstücksfl.
0,4
GRZ
0,8
GFZ

Eckdaten der Immobilie

Status
Online
Kennung
26-ON-51
Objektart
Grundstück
Objekttyp
Wohnen
Nutzungsart
Wohnen
Grundstücksfläche ca.
1.476 m²

Kosten

Kaufpreis
550.000 €
Käuferprovision
3,57% inkl. 19 % MwSt.

Objektbeschreibung

Angeboten wird ein Paket mit 5 Bauplätzen in Premiumlage Kaiserslauterns. Vorgesehen und genehmigt ist die Errichtung von 4 Doppelhaushälten und einem freistehenden Einfamilienhaus.

Die geplanten Häuser haben drei Geschosse und die Wohnfläche beträgt jeweils zwischen 150 m² und 162 m².

Ein absoluter Mehrwert ist die im Angebotspreis enthaltene ansprechende Architektur inkl. Baugenehmigung dieser 5 Einheiten.

Ein Einzelverkauf der Bauplätze inkl. Baugenehmigung ist möglich.

Lage

Das Grundstück befindet sich in einer attraktiven und gewachsenen Wohnlage von Kaiserslautern, die durch eine angenehme Nachbarschaft und ein ruhiges Umfeld geprägt ist. Die Umgebung bietet eine gelungene Kombination aus naturnahem Wohnen und guter Anbindung an das urbane Leben der Stadt. Einkaufsmöglichkeiten, Schulen, Kindergärten sowie Einrichtungen des täglichen Bedarfs sind in kurzer Zeit erreichbar, ebenso wie Freizeit- und Erholungsangebote im näheren Umfeld.

Dank der verkehrsgünstigen Lage profitieren Bewohner von einer guten Anbindung an das Stadtzentrum sowie an die umliegenden Verkehrswege. Somit eignet sich die Lage ideal für alle, die ein ruhiges Wohnumfeld mit gleichzeitig guter Erreichbarkeit schätzen.

Sonstige Angaben

Wir als Immobiliendienstleister sind nach dem Geldwäschegesetz verpflichtet die Identität unserer Kunden festzustellen und zu überprüfen. Diese Verpflichtung haben Immobilienmakler vor dem mündlichen oder schriftlichen Maklervertrag zu erfüllen. Um zu verhindern, dass Gewinne aus Straftaten in Umlauf gebracht werden, gibt es das sogenannte Geldwäschegesetz (GwG). Neben Banken, Versicherungen, Treuhändern, Anwälten und Steuerberatern gehören auch Immobiliendienstleister zu den Verpflichteten des GwG und müssen die Sorgfaltspflichten des Gesetzes anwenden. Seit 2011 wird die Einhaltung der Pflichten durch die Aufsichtsbehörden lückenlos kontrolliert. Die Verpflichteten müssen die Einhaltung dieser gegenüber den Behörden belegen.
Für die praktische Arbeit bedeutet dies, dass Immobiliendienstleister sich den Personalausweis ihrer Kunden zeigen lassen und die Daten aufnehmen müssen. Name, Geburtsort und -datum, Staatsangehörigkeit, Anschrift, Ausweisnummer und ausstellende Behörde sind zu vermerken. Am einfachsten ist es, eine Kopie des Ausweises zu erstellen; das Gesetz sieht ausdrücklich vor, dass die Anfertigung einer Kopie genügt. Außerdem muss der Makler prüfen, ob sein Kunde im eigenen wirtschaftlichen Interesse oder für einen Dritten handelt. Bitte haben Sie deshalb Verständnis dafür, dass wir vor einem Besichtigungstermin Ihre Daten bzw. eine Kopie Ihres Personalausweises aufnehmen müssen.
Alle Angaben in diesem Exposé wurden sorgfältig und so vollständig wie möglich gemacht. Gleichwohl kann das Vorhandensein von Fehlern nicht ausgeschlossen werden. Die Angaben in diesem Exposé erfolgen daher ohne jede Gewähr.
Besichtigungen sind jederzeit, jedoch nur nach vorheriger Terminabsprache mit Ihrem Ansprechpartner möglich. Kaufverhandlungen sind ausschließlich über Ihren Ansprechpartner zu führen. Preisänderungen bleiben vorbehalten.

Ihr Ansprechpartner

Oliver Neu - N1 Immobilienmanagement
Oliver Neu
Geschäftsführer

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Energieausweis

Bei Grundstücken nicht notwendig

Ausstattung

– Bebaubar gemäß Bebauungsplan

– zeitgemäße Architektur

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