Wer ist der beste Makler in Kaiserslautern?

Makler und Kunden in der Beratung

Eine Rangliste, die für jeden Verkauf in Kaiserslautern gilt, gibt es nicht. Welcher Makler zu Ihnen passt, entscheidet sich an Ihrer Immobilie: an der Objektart, an der Straße, an der Bausubstanz und an den Genehmigungsfragen, die dort hängen. Prüfen lässt sich das an wenigen Punkten. Hat der Makler die Erlaubnis nach § 34c GewO und nennt er die zuständige Behörde? Kann er den Preis für Ihre Lage herleiten statt für die Gesamtstadt? Kennt er die Satzungen und Denkmalzonen, die Ihr Haus betreffen? Und steht im Vertrag schriftlich, was er leistet und wie lange Sie gebunden sind? Sterne und Siegel helfen beim Vorsortieren, die Entscheidung ersetzen sie nicht.

  • Einen objektiven Sieger gibt es nicht. Entscheidend ist, wer Ihre Objektart und Ihre Lage in Kaiserslautern kennt.
  • Die Erlaubnis nach § 34c GewO prüft Zuverlässigkeit und Vermögensverhältnisse, aber keine Fachkunde. Qualifikation müssen Sie selbst erfragen.
  • In Kaiserslautern liegen die Bodenwerte innerhalb der Kernstadt weit auseinander, und mehrere Ortsbezirke erreichen das Niveau der Innenstadt. Ein Stadtdurchschnitt sagt über Ihre Straße wenig.
  • Denkmalzonen umfassen in Kaiserslautern ganze Wohnstraßen. Ein guter Makler prüft die Zonenlage vor der Vermarktung.
  • Bei Wohnung und Einfamilienhaus braucht der Maklervertrag Textform. Ist der Käufer Verbraucher und zahlen beide Seiten, tragen Käufer und Verkäufer die Provision zu gleichen Teilen.
  • Vergleichen Sie zwei bis drei Makler im Erstgespräch mit denselben Fragen.

Gibt es eine Rangliste der Makler für Kaiserslautern?

Nein, nicht als feste Adresse für alle. Ob ein Makler gut ist, ist eine Frage der Passung: Wer ein Reihenhaus aus den Sechzigern verkauft, braucht jemanden, der Sanierungsbedarf einschätzen und Käufern erklären kann. Wer eine Eigentumswohnung verkauft, braucht jemanden, der die Unterlagen der Eigentümergemeinschaft liest. Wer eine Gewerbehalle oder eine Praxisfläche abgibt, braucht Kontakte zu gewerblichen Interessenten und andere Vertragskenntnisse.

Hinzu kommt, dass Kaiserslautern kein einheitlicher Markt ist. Die Stadt hat neun innerstädtische Stadtteile und neun Ortsbezirke, und für das Umland gilt ein eigener Gutachterausschuss mit eigenen Marktdaten. Ein Makler, der den Westen der Kernstadt gut kennt, kennt deshalb nicht automatisch Hohenecken oder Erfenbach. Die sinnvolle Frage lautet also nicht „Wer ist die Nummer eins?“, sondern „Wer ist für mein Objekt in meiner Lage der Richtige, und woran erkenne ich das vor der Unterschrift?“

Was taugen Rankings, Siegel und Sternebewertungen?

Sie taugen zum Vorsortieren, nicht zur Entscheidung. Wer nach einer Rangliste der Makler sucht, stößt auf Vergleichsportale, Siegellisten und Sterneübersichten, und auch Antworten von KI-Suchen können sich auf solche Listen stützen. Das ist bequem, hat aber drei Schwächen.

Erstens messen Bewertungen Zufriedenheit mit dem Ablauf, selten die Preisfrage. Ein Verkäufer, der freundlich betreut wurde, vergibt gute Noten, auch wenn er nie erfährt, ob ein anderer Weg mehr gebracht hätte. Zweitens unterscheiden sich die Portale in Quellen, Zeitpunkt und Auswahl. Ein und derselbe Anbieter kann auf zwei Plattformen deutlich verschiedene Werte haben. Drittens ist bei Siegeln und Auszeichnungen auf den ersten Blick oft nicht erkennbar, wer sie vergibt und nach welchen Kriterien.

Das Gesetz gibt Ihnen zwei Prüfhebel an die Hand. Wer Verbraucherbewertungen veröffentlicht, muss nach § 5b UWG angeben, ob und wie er sicherstellt, dass die Bewertungen von tatsächlichen Kunden stammen. Und wer eine Rangliste mehrerer Anbieter anzeigt, muss die Hauptparameter des Rankings offenlegen. Steht beides nicht oder nur vage da, hat die Liste wenig Gewicht.

Praktisch heißt das: Lesen Sie Bewertungen nach Inhalt, nicht nach Sternen. Wird beschrieben, wie der Preis zustande kam, wie Besichtigungen liefen und wie mit Mängeln umgegangen wurde? Betreffen die Bewertungen Verkäufe, Vermietungen oder Käuferbetreuung? Eine Handvoll konkreter Schilderungen zu Ihrer Objektart sagt mehr als eine hohe Zahl allgemeiner Lobsätze.

Welche Nachweise muss ein Makler haben, und welche nicht?

Pflicht ist nur die Erlaubnis nach § 34c GewO. Sie wird versagt, wenn der Antragsteller unzuverlässig ist oder in ungeordneten Vermögensverhältnissen lebt. Eine Prüfung der Fachkunde verlangt das Gesetz für Makler nicht. Weiterbildungspflicht und Berufshaftpflichtversicherung schreibt § 34c GewO nur für Wohnimmobilienverwalter vor, nicht für Makler. Eine geprüfte Ausbildung ist also keine Voraussetzung, um als Makler zu arbeiten.

NachweisGesetzlich vorgeschrieben?Was er Ihnen sagt
Erlaubnis nach § 34c GewOjaZuverlässigkeit und geordnete Finanzen wurden behördlich geprüft
Angabe der Aufsichtsbehörde im Impressumja, nach § 5 DDGSie wissen, wohin Sie sich bei Problemen wenden
Fachausbildung (z. B. Immobilienkaufmann, Bautechniker, Sachverständiger)neinFachwissen, das Sie im Gespräch nachfragen sollten
Weiterbildungfür Makler neinAktualität des Wissens, etwa zu Energieausweis und Provisionsrecht
Berufshaftpflichtversicherungfür Makler neinAbsicherung, falls durch einen Fehler ein Vermögensschaden entsteht
VerbandsmitgliedschaftneinDer Verband hat eigene Aufnahmeregeln. Fragen Sie, welche

Die Pflicht zur Angabe der Behörde folgt aus § 5 DDG: Wer einen Online-Auftritt betreibt und eine erlaubnispflichtige Tätigkeit ausübt, muss die zuständige Aufsichtsbehörde nennen. Fehlt sie im Impressum, fragen Sie danach. In Kaiserslautern als kreisfreier Stadt liegt die Gewerbeerlaubnis bei der Stadtverwaltung, Referat Recht und Ordnung.

Ein öffentliches Register, in dem Sie die Maklererlaubnis selbst nachschlagen, gibt es nicht. Das Vermittlerregister der IHK führt nach § 11a GewO Versicherungs-, Finanzanlagen- und Darlehensvermittler, aber keine Immobilienmakler. Aus dem Gewerberegister dürfen Name, Anschrift und angezeigte Tätigkeit allgemein zugänglich gemacht werden. Über die Erlaubnis selbst gibt das nichts Verlässliches her. Der einfachste Weg bleibt deshalb, sich die Erlaubnisurkunde zeigen zu lassen.

Woran zeigt sich echte Marktkenntnis für Kaiserslautern?

Daran, dass der Makler den Preis für Ihre Straße begründen kann und nicht für „Kaiserslautern“. Die Unterschiede innerhalb der Stadt sind dafür zu groß.

Beim durchschnittlichen Bodenwertniveau, das der Obere Gutachterausschuss je Gemarkung ausweist (Stichtag 1. Januar 2026), liegen Siegelbach, Dansenberg und Morlautern im Mittel auf dem Niveau der Kernstadt oder darüber. Mölschbach steht dagegen deutlich unter allen anderen Teilen der Stadt. Die übliche Faustregel „Zentrum teuer, Ortsbezirke günstiger“ trifft in Kaiserslautern also nicht zu. Innerhalb der Kernstadt liegen die Wohnzonen etwa um den Faktor zwei auseinander. Wer Ihnen einen Quadratmeterpreis für die Gesamtstadt nennt, hat Ihr Grundstück noch nicht eingeordnet. Die Zonen können Sie selbst im Bodenrichtwert-Viewer des Landes nachsehen.

Ein zweiter Prüfpunkt ist die Datenquelle. Kaiserslautern hat einen eigenen Gutachterausschuss für das Stadtgebiet, der die tatsächlich gezahlten Kaufpreise sammelt und einen eigenen Grundstücksmarktbericht herausgibt. Für den Landkreis ist ein anderer Gutachterausschuss zuständig. Als privater Eigentümer bekommen Sie aus der Kaufpreissammlung höchstens anonymisierte Auskünfte und auch das nur mit dargelegtem Interesse. Fragen Sie deshalb, worauf der Makler seine Einschätzung stützt: auf den Marktbericht, auf eigene abgeschlossene Verkäufe in der Gegend oder nur auf Angebotspreise der Portale.

Der Unterschied ist wichtig. Angebotspreise sind Wunschpreise, Kaufpreise sind das, was tatsächlich gezahlt wurde. Was andere Eigentümer berichten: Sie orientieren sich an den Inseraten der Nachbarschaft und halten das für den Marktpreis, obwohl niemand weiß, zu welchem Preis diese Objekte am Ende verkauft wurden. Ein Makler, der mit Kaufpreisen arbeitet, kann diese Lücke schließen.

Welche Kaiserslauterer Besonderheiten muss ein Makler vor dem Verkauf prüfen?

Satzungen, Denkmalzonen und Vorkaufsrechte. Sie entscheiden mit, wer kaufen kann, was ein Käufer umbauen darf und wie lange die Abwicklung dauert. Ein Makler, der sie erst beim Notar entdeckt, kostet Sie Zeit und manchmal den Käufer.

Denkmalzonen. In Kaiserslautern stehen nicht nur Einzelbauten unter Schutz, sondern ganze Straßenzüge und Siedlungen, etwa das Villenviertel Am Vogelgesang, die Wohnsiedlung Bahnheim oder die Häuserzeile Auf dem Bännjerrück 2–14. Ein Haus kann genehmigungspflichtig sein, ohne selbst Denkmal zu sein. Für Käufer, die Fenster, Dach oder Fassade erneuern wollen, ist das eine Kernfrage. Das Denkmalverzeichnis der Stadt (Stand März 2026) ist öffentlich, aber nicht abschließend. Ein Makler sollte die Lage vorab klären und im Exposé offen benennen.

Sanierungsrecht. Im Sanierungsgebiet Kaiserslautern West auf dem ehemaligen Pfaffgelände gilt § 144 BauGB. Kauf, Belastung und Bauvorhaben brauchen dort eine Genehmigung, im Grundbuch steht ein Sanierungsvermerk. Für einen nordöstlichen Teilbereich der Innenstadt Ost hat die Stadt vorbereitende Untersuchungen begonnen. Eine Sanierungssatzung gibt es dort noch nicht, sie ist aber möglich. Wer dort verkauft, sollte den Stand bei der Stadtplanung abfragen lassen. In Innenstadt Ost gelten zudem mehrere Gestaltungssatzungen.

Vorkaufsrecht der Stadt. Vorkaufsrechtssatzungen bestehen vor allem für Entwicklungs- und Konversionsflächen, etwa in Siegelbach, am Einsiedlerhof und an früheren Kasernengeländen. Der Notar fragt das Vorkaufsrecht dann ab, die Abwicklung verlängert sich. Für den normalen Wohnbestand spielt das selten eine Rolle, für Grundstücke am Rand solcher Flächen schon.

Mietspiegel. Der geltende Mietspiegel der Stadt ist ein einfacher Mietspiegel ohne Wohnlagen. Ein qualifizierter Mietspiegel ist in Arbeit, war bei Redaktionsschluss aber noch nicht erschienen. Wer eine vermietete Wohnung verkauft, sollte vom Makler hören, wie er die Miete ohne amtliche Lageeinstufung einordnet.

Wie erkennen Sie eine seriöse Preiseinschätzung?

An der Herleitung, nicht an der Höhe. Was Verkäufer am meisten beschäftigt, ist die Angst, mit einer zu vorsichtigen Empfehlung unter Wert abzugeben. Die umgekehrte Gefahr ist genauso real: Ein Makler, der den Auftrag mit einem hohen Preis gewinnt, lässt das Objekt wochenlang ohne Angebote am Markt, bis eine Preissenkung unvermeidlich wird. Danach gilt die Immobilie bei Interessenten als Ladenhüter.

Eine belastbare Einschätzung erkennen Sie an vier Merkmalen. Der Makler war vor Ort und hat das Haus innen gesehen, nicht nur die Adresse. Er nennt Vergleichsdaten und sagt, woher sie stammen. Er benennt, was den Wert drückt, also Sanierungsbedarf, Energieklasse, Grundriss oder Lärm, statt nur Stärken aufzuzählen. Und er gibt eine Spanne mit Begründung an statt einer runden Zahl.

Für einen Verkauf reicht eine fundierte Maklereinschätzung in der Regel aus. Brauchen Sie einen Wert, der vor Gericht oder gegenüber dem Finanzamt Bestand haben muss, etwa bei Scheidung, Erbauseinandersetzung oder Schenkung, ist ein Verkehrswertgutachten eines öffentlich bestellten oder zertifizierten Sachverständigen der richtige Weg. Die IHK Pfalz führt dafür eine Sachverständigenliste.

Kann der Makler die Bausubstanz beurteilen?

Beim Verkauf älterer Häuser kann diese Frage den Ausschlag geben. In Foren und Kommentarspalten taucht immer wieder die Sorge auf, an jemanden zu geraten, der im Auftreten überzeugt, aber von Bausubstanz wenig versteht. Die Folge zeigt sich bei der Besichtigung: Käufer fragen nach Feuchtigkeit im Keller, nach dem Zustand des Dachs oder nach dem Aufwand für eine neue Heizung, und der Makler kann nur weiterverweisen.

Ein Makler mit bautechnischem Hintergrund kann diese Fragen selbst beantworten und in den Preis einordnen. Er erkennt vor der Vermarktung, welche Mängel ein Käufer ohnehin findet, und kann sie offen benennen, bevor sie in der Verhandlung als Druckmittel auftauchen. Er weiß auch, welche Unterlagen fehlen, etwa Baugenehmigungen für einen späteren Anbau oder Nachweise zu einer erneuerten Heizung.

Bei uns ist das Teil der Arbeitsweise. Unser Inhaber ist ausgebildeter Bautechniker, Architektur, Statik und Energieausweis bieten wir als eigene Leistungen an. Bausubstanz und Sanierungsbedarf beurteilen wir deshalb selbst, statt sie an Dritte weiterzureichen. Fragen Sie jeden Makler, den Sie in die engere Wahl nehmen, wer bei ihm die Bausubstanz einschätzt und wer den Energieausweis erstellt.

Passt der Makler zu Ihrer Objektart?

Ein Makler muss nicht alles können, aber Ihre Objektart. Schauen Sie sich an, was er gerade anbietet und was er in den letzten Monaten verkauft hat. Der aktuelle Bestand zeigt, wo er tatsächlich tätig ist, mehr als jede Leistungsbeschreibung.

ObjektartWorauf es beim Makler ankommt
Einfamilienhaus, BestandBausubstanz, Energieausweis, Sanierungskosten realistisch einordnen
EigentumswohnungProtokolle, Wirtschaftsplan und Rücklage der Eigentümergemeinschaft lesen und erklären
Vermietete ImmobilieMietvertrag und Mieterhöhungsspielraum einschätzen, Kapitalanleger ansprechen
GrundstückBebaubarkeit, Bebauungsplan, Vorkaufsrecht und Bodenwertzone prüfen
Gewerbe (Büro, Praxis, Halle)gewerbliche Interessenten erreichen, Gewerbemietrecht und Nutzungsfragen kennen

Wichtig für Gewerbe und Mehrfamilienhäuser: Die gesetzlichen Regeln zu Textform und Provisionsteilung gelten nur für Wohnungen und Einfamilienhäuser, und die Teilungsregel nur, wenn der Käufer Verbraucher ist. Für Mehrfamilienhäuser, Grundstücke und Gewerbeobjekte greifen Textformpflicht und Teilungsregel nicht. Dort hängt alles an dem, was Sie mit dem Makler vereinbaren.

Was muss im Maklervertrag stehen?

Leistungen, Provision, Laufzeit und Kündigung, schriftlich. Für den Verkauf einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses verlangt § 656a BGB ohnehin Textform, eine E-Mail genügt also, ein Handschlag nicht.

Achten Sie auf diese Punkte: Welche Leistungen sind konkret zugesagt, etwa Exposé, Fotos, Grundriss, Energieausweis, Unterlagenbeschaffung, Besichtigungen, Begleitung zum Notar? Wie lange läuft der Vertrag, und verlängert er sich automatisch? Ist es ein einfacher Auftrag oder ein Alleinauftrag, und dürfen Sie daneben privat verkaufen? Was passiert, wenn Sie den Verkauf abbrechen? Was ein Alleinauftrag bedeutet und wann er sinnvoll ist, erklären wir im Beitrag zum Makleralleinauftrag.

Vorsicht bei mehreren Maklern gleichzeitig. Auch in Eigentümer-Foren wird häufig beschrieben, dass zwei Vermittler für denselben Käufer eine Provision verlangen, weil nicht geklärt war, wer ihn zuerst nachgewiesen hat. Auffallen kann das erst, wenn der Käufer schon gefunden ist. Ein klarer Vertrag mit einem Makler verhindert das.

Sagt die Provisionshöhe etwas über die Qualität aus?

Nur bedingt. Eine niedrige Provision ist kein Qualitätsmerkmal, eine hohe auch nicht. Entscheidend ist, was Sie dafür bekommen und ob der Makler die Provision in der Verhandlung ebenso verteidigt wie Ihren Preis.

Für Wohnungen und Einfamilienhäuser gilt seit der Reform des Provisionsrechts, sofern der Käufer Verbraucher ist: Lässt sich der Makler von beiden Seiten bezahlen, müssen Käufer und Verkäufer gleich viel zahlen. Beauftragt nur der Verkäufer, darf er höchstens die Hälfte an den Käufer weitergeben. Wie das in Rheinland-Pfalz in der Praxis aussieht, erläutern wir im Beitrag zur Maklerprovision in Rheinland-Pfalz.

Fragen Sie außerdem, für wen der Makler tätig ist. Arbeitet er für beide Seiten, muss er neutral vermitteln. Wollen Sie jemanden, der ausschließlich Ihre Interessen vertritt und für Sie verhandelt, sprechen Sie das offen an.

Welche Fragen klären Sie im Erstgespräch?

Laden Sie zwei bis drei Makler zur Besichtigung ein und stellen Sie allen dieselben Fragen. Dann vergleichen Sie Antworten statt Eindrücke.

FrageGute AntwortWarnzeichen
Wie kommen Sie auf diesen Preis?Vergleichsdaten mit Quelle, Spanne, benannte Abschlägerunde Zahl ohne Herleitung
Welche Objekte wie meines haben Sie zuletzt verkauft?konkrete Beispiele aus der Gegendnur allgemeine Erfolgszahlen
Wer beurteilt Bausubstanz und Energieausweis?Name oder Qualifikation, intern oder fester Partner„machen wir dann schon“
Was betrifft mein Grundstück an Satzungen und Denkmalschutz?konkrete Prüfung oder Zusage, das vorab zu klärenThema unbekannt
Wie erreichen Sie Käufer?Zielgruppe, Kanäle, Vorauswahl der Interessentennur „über die Portale“
Wie oft und wie berichten Sie?fester Rhythmus, Anfragen und Rückmeldungen in Zahlen„Sie hören von mir“
Wie lange läuft der Vertrag, wie komme ich heraus?klare Laufzeit, schriftliche Kündigungsregellange Bindung, automatische Verlängerung

Achten Sie im Gespräch auch darauf, wer fragt. Ein Makler, der mehr über Ihr Haus, Ihre Pläne und Ihren Zeitrahmen wissen will als er über sich selbst erzählt, nimmt sich für Ihr Objekt erkennbar Zeit.

Woran merken Sie nach der Beauftragung, dass die Wahl stimmt?

An regelmäßigen, überprüfbaren Berichten. Sie sollten wissen, wie viele Anfragen eingegangen sind, wie viele Besichtigungen stattgefunden haben und was die Interessenten gesagt haben, auch das Unangenehme. Jedes ernsthafte Angebot muss Sie erreichen, nicht nur das, das dem Makler gelegen kommt.

Was andere Eigentümer berichten: Manche schicken einen Bekannten als Interessenten zur Besichtigung, um zu hören, wie das Objekt präsentiert und ob ein Angebot tatsächlich weitergeleitet wird. Das ist ein ungewöhnlicher Weg, zeigt aber, wie wenig Verkäufer oft nachvollziehen können, wonach eine Vermarktung ausgerichtet ist. Ein guter Makler macht diesen Umweg überflüssig, weil er von sich aus offenlegt, was passiert.

Bleiben nach einigen Wochen Anfragen und Besichtigungen aus, ist das keine Frage von Geduld, sondern ein Anlass für ein Gespräch über Preis und Präsentation. Ein Makler, der das selbst anspricht, bevor Sie fragen müssen, zeigt, dass er die Vermarktung im Blick hat.

„Kaiserslautern lässt sich weder mit einem Durchschnittswert für die ganze Stadt beschreiben noch mit dem Bild vom teuren Zentrum und den günstigeren Ortsbezirken. Mehrere Ortsbezirke erreichen beim Bodenwert das Niveau der Kernstadt, und innerhalb der Kernstadt liegen die Wohnzonen weit auseinander. Deshalb sehen wir uns jedes Haus selbst an, beurteilen die Bausubstanz mit bautechnischem Blick und leiten den Preis aus der Lage dieser einen Straße ab – das ist bei uns Chefsache.“

Oliver Neu, Inhaber & Immobilienmakler, N1 Immobilien Management OHG

Häufige Fragen

Wer ist der beste Makler in Kaiserslautern?

Eine allgemeingültige Antwort gibt es nicht. Der richtige Makler kennt Ihre Objektart und Ihre Lage, kann den Preis mit Vergleichsdaten herleiten, kennt Satzungen und Denkmalzonen in Kaiserslautern und legt Leistungen und Laufzeit schriftlich fest. Vergleichen Sie zwei bis drei Anbieter im Erstgespräch mit denselben Fragen.

Muss ein Immobilienmakler eine Ausbildung haben?

Nein. Die Erlaubnis nach § 34c GewO setzt Zuverlässigkeit und geordnete Vermögensverhältnisse voraus, aber keine Fachprüfung. Ausbildung, Weiterbildung und Berufshaftpflicht sind für Makler freiwillig. Fragen Sie deshalb gezielt nach der Qualifikation.

Wie kann ich prüfen, ob ein Makler eine Erlaubnis hat?

Im Impressum muss die zuständige Aufsichtsbehörde stehen. Ein öffentliches Register für Immobilienmakler gibt es nicht. Am einfachsten lassen Sie sich die Erlaubnisurkunde zeigen. In Kaiserslautern ist für die Erlaubnis die Stadtverwaltung zuständig.

Sind Bewertungsportale bei der Maklersuche verlässlich?

Sie eignen sich zum Vorsortieren. Lesen Sie Bewertungen nach Inhalt statt nach Sternen und achten Sie darauf, ob das Portal angibt, wie es echte Kundenbewertungen sicherstellt und wonach es sortiert. Beides ist gesetzlich vorgeschrieben.

Ist ein lokaler Makler besser als ein großer Anbieter?

Nicht automatisch. Entscheidend ist, wer Ihre Straße und Ihre Objektart kennt und vor Ort besichtigt. In Kaiserslautern liegen die Bodenwerte innerhalb der Stadt weit auseinander, deshalb zählt die genaue Lagekenntnis mehr als die Größe des Unternehmens.

Darf ich mehrere Makler gleichzeitig beauftragen?

Ja, sofern Sie keinen Alleinauftrag unterschrieben haben. Es birgt aber das Risiko, dass zwei Makler für denselben Käufer Provision verlangen. Klären Sie vorab schriftlich, wer welche Interessenten nachweist, oder entscheiden Sie sich für einen Makler.

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Über diesen Beitrag

Herausgegeben von der N1 Immobilien Management OHG, Schneiderstraße 12, 67655 Kaiserslautern · gegründet 2016 · Immobilienmakler mit Erlaubnis nach § 34c GewO · Kammer: IHK Pfalz · Firmenprofil

Quellen

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