Wann darf man bei einer Scheidung die Immobilie verkaufen?
Scheidungen bringen in der Regel sehr viele Herausforderungen mit sich – besonders dann, wenn eine gemeinsame Immobilie auf dem Spiel steht. Wenn Sie sich dafür entschieden haben, die Immobilie nicht zu vermieten, sondern zu verkaufen, dann finden Sie in diesem Artikel einige Aspekte, die Sie nicht vergessen dürfen.
Generell gilt: Wurde kein Ehevertrag abgeschlossen, dann befinden Sie sich in einer juristischen Form der Zugewinngemeinschaft. Dies bedeutet, dass Vermögensgüter oder Schulden, die während der Ehe erworben oder aufgenommen wurden, gleichermaßen auf beide Ehepartner verteilt werden. Ohne eine Einigung oder gerichtliche Entscheidung darf bis vor der Scheidung niemand gezwungen werden, das gemeinsame Haus zu verlassen.
Verkauf bei Scheidung
Eine Immobilie darf während der Scheidung jederzeit verkauft werden, solange diese Bedingungen erfüllt werden:
- Wenn beide Partner im Grundbuch stehen und sich beide einig sind, darf die Immobilie jederzeit verkauft werden.
- Wenn Sie Alleineigentümer im Grundbuch sind, dann dürfen Sie vor der Scheidung nur mit Zustimmung verkaufen. Nach der Scheidung können Sie selbst entscheiden, ob und wann Sie verkaufen wollen, solange der Zugewinnausgleich bereits abgeschlossen ist.
- Nach dem Trennungsjahr darf eine Partei den Verkauf erzwingen. Wenn die Scheidung abgeschlossen ist und es keine Einigung gibt, dann darf das Gericht eine Teilungsversteigerung beantragen.
Teilungsversteigerung vermeiden
Eine Teilungsversteigerung tritt dann in Kraft, wenn sich beide Parteien nicht einig werden. Dann kann entweder ein Partner oder ein Gericht die Teilungsversteigerung erzwingen. Dies sollte unbedingt vermieden werden, da die Immobilie in diesem Fall oft unter ihrem Marktwert verkauft wird und somit Geld verloren geht.
Alternativen
Wenn Sie Ihr Haus oder Ihre Wohnung nicht verkaufen wollen, können Sie Ihre Immobilie auch vermieten. Dann wird die Gewinneinnahme auf beide Partner verteilt. Wenn eine Partei in dem Haus weiterhin wohnen will, dann muss die Person den Ex-Partner auszahlen, was auch die Übernahme von gemeinsamen Schulden einschließt. Sie könnten die Immobilie auch Ihren Kindern schenken. Allerdings können hier steuerliche Pflichten wie die Schenkungssteuer aufkommen. Außerdem übernehmen die Kinder auch die Schulden oder die Renovierungskosten der Immobilie.
Sie brauchen Unterstützung?
Wir bei N1 Immobilienmanagement beraten Sie im Falle einer Scheidung gerne zu dem Thema Immobilienverkauf und Vermietung in der Region rund um Kaiserslautern. Wir wissen, wie stressig diese Zeit für Sie ist und können Sie mit viel Expertise und Erfahrung entlasten. Rufen Sie uns gerne für ein Erstgespräch an oder nutzen Sie unser Kontaktformular!